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den Versandkosten
A. Allgemeines
1.) In Ermangelung individualvertraglicher Vereinbarungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen,
Lieferungen und Leistungen die nachfolgenden Bedingungen.
2.) Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle, auch
nachträgliche Vereinbarungen, insbesondere wenn sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern sollen, werden
erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Dies gilt auch für Vereinbarungen mit unseren Vertretern. Auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die Bedingungen im Übrigen bestehen, es sei denn, der Vertragszweck
kann dann nicht mehr erreicht werden bzw. ein Festhalten am Vertrag ist uns nicht mehr zumutbar. Gegebenenfalls gelten die
Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge, Ziffer 4, gemäß Bauvergabeerlass des Innenministeriums Baden-Württemberg
in seiner jeweils neuesten Form, hiernach dispositives Gesetzesrecht.
B. Angebot/Unterlagen
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche, schriftliche
Zustimmung nicht zugänlich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen oder Aufhebung des Vertrages sind sie auf
unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
C. Annahme von Aufträgen
1.) Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits. Weicht die Auftragsbestätigung
von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, falls er nicht unverzüglich schriftlich
widerspricht.
2.) Abweichungen von Maßen, Gewichten oder Materialien sowie Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und berechtigen
den Besteller nicht, von der Durchführung des Vertrages Abstand zu nehmen oder Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche
geltend zu machen, es sei denn, durch die Abweichung/Änderung ist eine gravierende und nachhaltige Einschränkung
der Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware gegeben. Abbildungen sind für die Ausführung nicht streng maßgebend,
da wir ständig bemüht sind, unsere Geräte zu verbessern.
D.
Preise
1.) Ändern sich in der Zeit nach Ablauf der Bindungsfrist bei Angeboten – sofern eine Bindungsfrist darin ausgewiesen ist –
oder zwischen Auftragsbestätigung und Versand die Kosten und/oder der Leistungsumfang, so sind wir berechtigt, den vereinbarten
Preis der Änderung anzupassen (§ 315 BGB).
2.)
Falls der Besteller von ihm zu erbringende Voraussetzungen/Vorleistungen nicht rechtzeitig schafft, hat er uns die hieraus
entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Im übrigen sind wir in diesem Fall auch berechtigt, bis zur Beseitigung des Hindernisses
die Leistung zu verweigern.
3.) Die Preise in unserem Katalog beinhalten die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
4.) Accessories in Katalogbildern, welche im Artikeltext nicht einzeln aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil der Artikel.
Es bestehen Vereinbarungen, aus denen sich nachträgliche Minderungen des Entgelts ergeben können (gem. §14
4.1.7. UStG).
E. Zahlung/Zahlungsverzug
1.) Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung gilt ein Skonto-Abzug von 2 % als vereinbart.
Dies gilt nicht für Erstaufträge, Dienstleistungen und Ersatzteile.
2.) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des
Bestellers ist nicht möglich, es sei denn, der diesbezügliche Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt.
3.) Überschreitet der Besteller einen vereinbarten Zahlungstermin um mehr als drei Wochen, so sind wir berechtigt, Zinsen
in Höhe von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Ist ein Zahlungstermin explizit nicht vereinbart,
so gerät der Besteller spätestens mit Zugang unserer Mahnung oder aber 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung in Verzug
(§ 286 BGB).
F.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung unserer Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt wie folgt:
1.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche unsererseits gegen den
Besteller unser Eigentum.
2.) Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an uns abgetreten. Nur mit dieser
Maßgabe ist der Besteller zum Weiterverkauf der Liefergegenstände im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt. Zur
anderen Verfügung über die Liefergegenstände, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Besteller
nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis auf
Widerruf ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt davon unberührt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Hat der Besteller die Vorbehaltsware noch nicht bezahlt, aber bereits weiter veräußert und machen wir von unserem
Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so ist der Besteller verpflichtet, uns sämtliche Vertragsunterlagen/Rechnungen bezüglich des
Weiterverkaufs in Kopie vorzulegen.
3.) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets für uns vorgenommen.
Werden diese Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden, verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache verbunden,
so ist vereinbart, dass der Besteller uns das Miteigentum einräumt, das dem Wertverhältnis der von uns gelieferten Waren zu
den anderen Gegenständen entspricht. Vorstehende Ziffer 2 ist in derartigen Fällen ebenfalls anzuwenden.
G.
Lieferzeit/Lieferverzögerungen/Verpackung
1.) Die Lieferung erfolgt ab Werk Frankenthal auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Frachtfreie Lieferung erfolgt bei Kleingeräten,
welche mit dem Paketdienst verschickt werden können, ab Euro 250,00 Netto-Auftragswert, Mindestauftragswert
Euro 15,00. Bei Bestellungen unter Euro 25,00 Netto-Auftragswert kommt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,13 zur Verrechnung.
Sperrige Güter werden ab Werk versandt. Sofern keine Versandvorschriften bestehen, unterliegt die Wahl der Versandart
unserem Ermessen.
2.) Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferzeit übernehmen
wir aber nur durch eine ausdrückliche schriftliche Lieferzeitgarantie. Auch in diesen Fällen verlängern sich die Lieferzeiten
angemessen, wenn von uns nicht zu vertretende Umstände eine Verzögerung bedingen. Zu den nicht von uns zu vertretenden
Umständen gehören insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, Maßnahmen aufgrund Arbeitskämpfen, Fehler
in dem von uns bezogenen Material, verspätete Zulieferung und höhere Gewalt.
3.) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn der Besteller nicht rechtzeitig die von ihm zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben, Informationen und dergleichen beibringt, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht,
oder wenn er eine Änderung der technischen Ausführung wünscht. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.) Teillieferungen
sind zulässig.
5.) Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit aus von uns zu vertretenden Gründen kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, falls
wir uns in Verzug befinden und uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich gesetzt
hat, die wir schuldhaft nicht eingehalten haben. Der Rücktritt erstreckt sich nicht auf bereits gelieferte Gegenstände, die
selbständig nutzbar sind.Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.
6.) Die Verpackung wird unsererseits möglichst niedrig berechnet und von uns, falls vom Besteller gewünscht, zurückgenommen,
wenn diese für uns kostenfrei zurückgeführt wird. Aus dieser Rücknahmeverpflichtung ergibt sich für uns weder eine
Holschuld noch die Pflicht zur Übernahme jedweder Kosten für Transport oder Entsorgung. Verschmutzte Verpackung bzw.
nicht von uns stammende Verpackung wird nicht angenommen oder aber für den Besteller kostenpflichtig entsorgt.
7.) Widerrufsrecht – Sollten Sie einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, steht Ihnen nach §355 BGB ein Widerrufsrecht
zu. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger. Bei
Dienstleistungen beginnt die Frist am Tage des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs bzw. Rücksendung der Ware an uns. Sie haben kein Widerrufsrecht wenn Waren nach Ihrer Spezifikation angefertigt
werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden, wobei Sie die Kosten der Rücksendung zu
tragen haben wenn die gelieferte Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Mit der Rücksendung ist ein anerkanntes
Transportunternehmen oder Paketdienst zu beauftragen. Rücksendungen mit Warenwert größer 40 Euro sind auf jeden Fall
vorher mit uns abzustimmen. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
H. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder wir noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten, Anfahrt oder Aufstellung, übernommen
haben.
I.
Abnahme/Beanstandungen
1.) Der Besteller ist, nach erfolgter Lieferung und/oder Montage, wenn kein wesentlicher Mangel vorliegt, verpflichtet, nach
Meldung der Abnahmebereitschaft den Liefergegenstand unverzüglich abzunehmen. Die Rechte des Bestellers aus Abschnitt
L bleiben von der Abnahme unberührt.
2.) Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft des Liefergegenstandes
schriftlich durch den Besteller erhoben werden, die Ware sich noch im Zustand der Ablieferung befindet und nachweislich
ist, dass der Fehler der Ware von der Anfertigung herrührt. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, dass sie mit gravierenden Mängeln
behaftet sind. Ist die Rücknahme insoweit ausgeschlossen, steht dem Besteller nur das Recht auf Minderung zu.
K.
Montage
Sofern die Montage zu einem vereinbarten Festpreis durchgeführt wird, gilt:
1.) Vor Beginn der Arbeiten muß gewährleistet sein, dass sämtliche Aussparungen und sonstige Vorkehrungen fertiggestellt
und das notwendige Material (Sand, Zement, Gerüste und dergleichen) durch den Besteller zur Verfügung gestellt sind. Außerdem
muß die ungehinderte Zufahrt für LKW gewährleistet sein.
2.) Die vereinbarten Preise verstehen sich für Normalbedingungen. Bei erschwerten Bedingungen werden dadurch anfallende
Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
3.) Heimtrainer und vergleichbare Geräte werden zerlegt im Karton verpackt geliefert (ohne Montage).
L. Haftung für
Mängel
Für Mängel der Lieferungen und Leistungen haften wir unter Ausschluß weitgehender Ansprüche wie folgt:
1.) Wir übernehmen die Gewähr für die Mangelfreiheit der von uns gelieferten Waren bis zu einem Jahr nach Lieferung bzw.
Gefahrübergang. Nach diesem Zeitpunkt sind Gewährleistungsansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
2.) Macht der Besteller innerhalb des Gewährleistungszeitraumes diesbezügliche Ansprüche geltend, sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand mindestens zwei Mal - mit angemessener, schriftlicher Fristsetzung durch den Besteller – nachzubessern
oder aber neu zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung ebenfalls fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Durch den Rücktritt sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Ein Anspruch des Bestellers auf
Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder den Ersatz von Mangelfolgeschäden besteht nicht, es sei denn, uns oder unseren
Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
3.) Tritt innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, so wird grundsätzlich vermutet, dass dieser
bereits bei Gefahrübergang bestanden hat. Diese Vermutung gilt nicht für Liefergegenstände, die einem erhöhten Verschleiß
unterliegen oder aber deren gewöhnliche Nutzungszeit unter 5 Jahren liegt, so z.B. Bälle, Hochsprungstäbe, mobile Kinderspielgeräte,
Netze, Ballschläger und dergleichen. Bei diesen Liefergegenständen hat stets der Besteller zu beweisen, - d.h. auch
innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung/Gefahrübergang –, dass ein aufgetretener Mangel nicht auf natürlichen Verschleiß
zurückzuführen ist.
4.) Unterläßt der Besteller die rechtzeitige erforderliche Rüge gem. Buchstabe L Ziffer 2 dieser Bedingungen, kann er mit
Mängelrügen nicht mehr gehört werden. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, so ist der Besteller zudem verpflichtet, die weitere
Benutzung des Liefergegenstandes zu unterlassen, damit dieser von uns untersucht werden kann. Kommt der Besteller
dieser Verpflichtung nicht nach und kann die Mangelursache hierdurch nicht mehr eindeutig festgestellt werden, ist der Besteller
für die Mangelhaftigkeit voll Beweis-belastet. Nimmt der Besteller den mangelhaften Liefergegenstand weiter in Benutzung
und entstehen hierdurch Schäden an seinen Rechtsgütern oder Rechtsgütern Dritter, so sind wir von der Haftung frei,
soweit uns nicht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes trifft und soweit nicht das Produkthaftungsgesetz Anwendung
findet.
5.) Es wird keine Gewähr übernommen, für Schäden wie Sprossenbrüche bei Sprossenwänden oder Gitterleitern, normaler
Verschleiß an Klettertauen, Schaukelseilen und Netzen, gebrauchsübliche Abnutzung der Gummi- bzw. Kunststoffrollen, Holmenbrüche
an Turnbarren, gebrauchsüblicher Verschleiß an Turnmatten, Gummikabeln, Gummiteilen, Klein- und Gymnastikgeräten
sowie allgemeine Abnutzung.
6.) Wird durch uns ein mangelhafter Liefergegenstand nachgebessert oder neu geliefert, so gelten auch für ihn vorgenannte
Bedingungen.
7.) Ist der Besteller mit einer Hauptleistungspflicht in Verzug oder sind wir aufgrund dieser Bedingungen nicht zur Vorleistung
verpflichtet, so kann der Besteller in diesem Falle erst dann Gewährleistungsrechte durchsetzen, wenn der Verzug beseitigt
oder aber die Vorleistungspflicht des Bestellers erfüllt ist.
8.) Für Mangelfolgeschäden – d.h. Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind – haften wir soweit gesetzlich
zulässig nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
M. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung
von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie die anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen
– insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden,
so gelten unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte L und N entsprechend.
N. Rechte
des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung durch
uns
1.) Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang unmöglich wird. Dies
gilt auch für unser Unvermögen zur Leistung. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung
gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl unmöglich wird und er ein berechtigtes
Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend
mindern.
2.) Liegt ein Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes G dieser Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Besteller uns
eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung
ablehne und ist die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3.) Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt er zur Gegenleistung
verpflichtet.
4.) Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine durch ihn schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist für die
Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder
Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
5.) Ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere
auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, Kündigung, Minderung, es sei
denn, dass diese durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind.
O. Anwendbares
Recht
Der Vertragsschluss, Inhalt, Auslegung und Ergänzung des Vertrages beurteilen sich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, es sei denn, die Rechtsordnung des ausländischen
Bestellers sieht eine ausschließliche Zuständigkeit seiner Gerichtsbarkeit und die ausschließliche Anwendung seiner Rechtsordnung
vor.
P.
Gerichtsstand
1.) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das
für uns zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
2.) Bei Auslandslieferungen gilt Folgendes:
Alle sich aus dem gegenwärtigen Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung
der Internationalen Handelskammer (Paris) von einem oder mehreren gem. dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter(n) endgültig
entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Paris statt.Vor Eintritt in das Schiedsverfahren sind wir berechtigt, statt dessen
vor dem für uns oder den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht zu klagen
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